Leon 1.5 eTSI DSG 150 PS ACTZertifizierter Gebrauchtwagen|Angebot vom 17.06.2026|Autohaus Kamper GmbH| 36.990,- € |
Leon 1.5 eTSI DSG 150 PS ACT Listenneupreis: 36.990,- € ![]() Motor Benzin(mild) Hybrid | 110 kW (150 PS) | 1,5 l Kraftstoffverbrauch 5,6 l/100km Antrieb Frontantrieb Getriebe DSG 7-Gang CO₂-Emissionen 129 g/km Außenfarbe Magnet-Grau Metallic Mehrausstattung Driving Performance 19" "MISTRAL" 1.595,12 € INTELLIGENT DRIVE Paket XL 1.173,48 € DYNAMIC DESIGN 1.132,84 € Seitenschweller & Dachkantenspoiler 909,32 € EDGE Paket 706,12 € Fußmatten Original Textil 121,92 € Automatik Prämie -2.000,- € Performance Prämie für Privatkunden -4.000,- € CUPRA CONNECT PLUS - 3 Jahre Laufzeit 0,- € 5 Jahre / 100.000 km Garantie 0,- € Ausstattung Auf Anfrage.Technische Daten Motor Benzin(mild) Hybrid Höchste Leistung des Verbrennungsmotors (Systemleistung) 110 kW (150 PS) Hubraum 1498 ccm Getriebe DSG 7-Gang Antrieb Frontantrieb Anzahl der Türen 5 Anzahl der Sitze 5 Zulässiges Gesamtgewicht 1.910 kg Kraftstoffverbrauch kombiniert (undefined) 5,60 l/100km Kohlendioxid-Emission (CO₂) kombiniert 129 g/km Stickoxid-Emission 0,0118 g/km CUPRA Partner Autohaus Kamper GmbH 4.95 Eco Plus Park 3.Strasse 2, 2460 Bruck an der Leitha +43 2162 62754 kamperbruck@kamper-bruck.at https://www.kamper-bruck.at NoVA-Regelung ab 01.01.2026 Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien: · Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: Der CO2-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO2 Wert werden 91 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden. · Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO2/km. · Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. NoVA-Übergangsregelung 2026/2027 Auf bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2026 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2027 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2026 geltende Rechtslage angewendet werden. NoVA-Regelung ab 01.01.2027 Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien: · Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: · Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO2/km. · Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Alle genannten Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inkl. NoVA, 20% MwSt., Frachtkosten und unter Berücksichtigung der NoVA lt. §6 NoVAG, sofern nicht anders angegeben. In seltenen Ausnahmefällen ist es möglich, dass diese Preisangaben nicht tagesaktuell sind. Bitte kontaktieren Sie Ihren Händler für detailgerechte, kalkulierte Preis-Auskunft. Änderungen in Modellvarianten, Konstruktion, Ausstattung, technische Daten, Preis sowie Eingabefehler sind ausdrücklich vorbehalten. ¹Gültig nur für Privatpersonen. Stand 01/2026. Verbrauch- und CO2-Angaben |